1N Telecom bewarb per Briefpost einen DSL-Tarif und verwies dabei auf seine AGB nur durch einen Link. Das ist unzulässig, hat der Bundesgerichtshof entschieden.
BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss
1 year ago
13
- Homepage
- Technology
- BGH: Link auf Geschäftsbedingungen in Brief reicht nicht bei Vertragsabschluss
Related
Gemini: Argon war gestern, jetzt kommt Carbon
2 hours ago
1
Trending
Popular
Berlin: Polizei schnappt mutmaßlichen Geldautomatensprenger
1 year ago
456
© TNC24 2026. All rights are reserved









English (US) ·