
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde bestätigte, dass die MiCA-Vorschriften die Verwahrung und den Transfer von nicht konformen Stablecoins nicht ausdrücklich verbieten.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde bestätigte, dass die MiCA-Vorschriften die Verwahrung und den Transfer von nicht konformen Stablecoins nicht ausdrücklich verbieten.