In mehreren Bereichen unterscheide sich die AfD nicht mehr von der nationalsozialistischen NSDAP, sagt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Kramer - und spricht sich für ein Parteiverbotsverfahren aus. Bestimmte Argumente gegen ein solches Vorgehen lässt er nicht gelten. Gemeinsamkeiten mit NSDAP?: Thüringens Verfassungsschutzchef: AfD-Verbotsverfahren möglich
In mehreren Bereichen unterscheide sich die AfD nicht mehr von der nationalsozialistischen NSDAP, sagt Thüringens Verfassungsschutzpräsident Kramer - und spricht sich für ein Parteiverbotsverfahren aus. Bestimmte Argumente gegen ein solches Vorgehen lässt er nicht gelten. 
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