„Im besten Netz“: Landgericht Köln verbietet Telekom-Werbung in Netzkennung

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Bildschirm eines Smartphones mit dem Text Im besten und der Datumsanzeige Do. 22. Jan.

Die Telekom hat vor Gericht eine Schlappe erlitten: Der Anfang des Jahres auf Smartphone-Displays angezeigte Werbeslogan „Im besten Netz“ war unzulässig.

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