Das Grundgesetz erlaubt die Vergesellschaftung von Grund und Boden. Ob die Vergesellschaftungspläne der potenziellen Koalitionspartner in Berlin rechtlich einwandfrei sind, wird sich zeigen müssen. Doch ein geplantes Verbot durch den Bund stößt bei Linken und SPD auf Unmut. Kritik an Dobrindt auch aus SPD: Eralp hält Vorstoß gegen Vergesellschaftung für verfassungswidrig
Das Grundgesetz erlaubt die Vergesellschaftung von Grund und Boden. Ob die Vergesellschaftungspläne der potenziellen Koalitionspartner in Berlin rechtlich einwandfrei sind, wird sich zeigen müssen. Doch ein geplantes Verbot durch den Bund stößt bei Linken und SPD auf Unmut. 
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