Rheinland-Pfalz: Gericht bestätigt Verschleierungsverbot beim Autofahren

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In Rheinland-Pfalz hat eine Muslima geklagt, weil sie sich durch das Verschleierungsverbot in ihrer Religionsfreiheit eingeschränkt sah. Jetzt entschied ein Gericht: Sicherheit im Straßenverkehr steht über Religionsfreiheit.
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