Das Grundgesetz erlaubt es, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen abzulehnen. Beim zuständigen Bundesamt stapeln sich die Anträge von Reservisten, Soldaten und Ungedienten. Beratungsstellen berichten von einem auffälligen Zulauf. Trotz ausgesetzter Wehrpflicht: Zahl der Kriegsdienstverweigerer verdreifacht sich
Das Grundgesetz erlaubt es, den Dienst an der Waffe aus Gewissensgründen abzulehnen. Beim zuständigen Bundesamt stapeln sich die Anträge von Reservisten, Soldaten und Ungedienten. Beratungsstellen berichten von einem auffälligen Zulauf. 
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